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AGB

AGB der Tennisakademie Kevin Böttcher

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisakademie Kevin Böttcher geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisakademie Kevin Böttcher kommt mit Annahme der Anmeldung des Kunden durch die Tennisakademie Kevin Böttcher zustande.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Homepage.

  1. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps.
Die Tennisakademie Kevin Böttcher behält sich vor, Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einzuteilen und Einteilungen zu ändern. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Das Sommertraining findet während eines Zeitraums von durchschnittlich 12 Wochen im Jahr statt (in der Regel von Mitte April bis September mit Ausnahme der Schulferien), das Wintertraining findet während eines Zeitraums von durchschnittlich 24 Wochen im Jahr statt (in der Regel von Oktober bis Mitte April mit Ausnahme der Schulferien). In den Schulferien findet kein Training statt. Es können in den Ferienzeiten nach Absprache jedoch einzelne Trainingsstunden gebucht werden.

Ein Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Tennislehrer besteht nicht.

  1. Trainingsentgelt

Das Trainingsentgelt wird als Gesamttrainingsentgelt erhoben und beziehen sich jeweils auf eine Trainingssaison (Sommertraining: Mai-September / Wintertraining: Oktober-April). Für das Wintertraining wird neben dem Trainingsentgelt eine Hallennutzungsgebühr berechnet. Das komplette Trainingsentgelt sowie die Hallennutzungsgebühr werden in zwei Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Die Teilbeträge sind jeweils vierzehn Tage nach Rechnungsdatum fällig und – falls kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird – auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen.

Eine Kündigung einer gebuchten Trainingssaison ist nur in Ausnahmefällen und nach persönlicher Rücksprache mit dem Tennisschulleiter, Kevin Böttcher möglich. Außerdem muss die Kündigung in Textform erfolgen. Im Falle der Kündigung des Wintertrainings bleibt für die Tennisakademie Kevin Böttcher der Anspruch auf die Hallennutzungsgebühr für den gesamten Zeitraum des Wintertrainings (in der Regel Oktober bis Mitte April mit Ausnahme der Schulferien) bestehen.

 

  1. Beaufsichtigung von Kindern

Die Aufsichtspflicht der Tennisakademie Kevin Böttcher bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort bzw. bei Tenniscamps auf die Dauer des Camp-Tagesprogramms. Vor Beginn und nach dem Ende des Trainings bzw. des Camp-Tagesprogramms wird keinerlei Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training bzw. Camp-Tagesprogramm zu bringen und nach dem Training bzw. Camp-Tagesprogramm auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Die Tennisakademie Kevin Böttcher übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

  1. Ausschluss vom Training
    Im Einzelfall kann ein Trainingsteilnehmer aus einer Trainingsgruppe ausgeschlossen werden, wenn der Trainingsteilnehmer trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leistet oder das Training störet. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind im Fall eines Ausschlusses im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
  2. Ausgefallene Stunden
    Training, das durch Verschulden der Tennisakademie Kevin Böttcher ausfällt, wird nachgeholt.
    Training, das der Trainingsteilnehmer – gleich aus welchem Grund – nicht in Anspruch nimmt, wird nicht nachgeholt und ist in vollem Umfang vom Kunden zu bezahlen. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt und – bei Hallentraining – auf die Hallennutzungsgebühr bleibt in jedem Fall erhalten.
    Wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nicht nachgespielt. Ausnahme: Die Stunde kann zum selben Termin in einer Tennishalle stattfinden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt und auf eine etwaige Hallennutzungsgebühr bleibt in jedem Fall erhalten. Im außerordentlichen und begründeten Fall (Urlaub, Verletzung, langfristige Krankheit) kann bei vorheriger Absage eine Gutschrift der ausgefallenen Stunden erfolgen.

Bei einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes Wetter (Regen, Sturm, etc.) besteht kein Ersatzanspruch.
Seitens der Tennisakademie Kevin Böttcher auf Grund von Personalengpässen (Krankheit, etc.) abgesagte Stunden werden nachgeholt. Sofern diese abgesagten Stunden nicht innerhalb von sechs Monaten nachgeholt werden, wird das auf die ausgefallenen Stunden entfallende Entgelt erstattet.

  1. Haftung
    Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Erteilung von Trainingsstunden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander.

Die Teilnahme am Training / Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.

7. Bild- und Videomaterial
Der Trainingsteilnehmer stimmt zu, dass die Tennisschule Bild- und Videomaterial erstellen und verwenden darf.

  1. Mängelrügen und Gewährleistung
    Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der Tennisakademie Kevin Böttcher spätestens bis Ende des dritten Tages nach der Erteilung der bemängelten Trainingsstunde in Textform mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
  2. Datenschutz
    Die bei der Anmeldung erfassten, personenbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.
  3. Widerrufsbelehrung

Widerrufssrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei schriftlich abzuschließenden Verträgen bei Vertragsunterschrift und bei Fernabsatzverträgen gem. §312 b I 1 BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c II BGB i. V. m. § 1 1,2 u. 4 BGB – InfoV.

Der Widerruf ist zu richten an:
Tennisakademie Kevin Böttcher, Johannisstraße 1, 41749 Viersen;
E-Mail:
Telefon:

 

 

 

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